In der Forensischen Klinik in Wunstorf werden Patienten behandelt, die in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung erhebliche Straftaten begangen haben und vom Gericht in den Maßregelvollzug gemäß § 63 des Strafgesetzbuches oder einstweilig (vor der Urteilsfindung) gemäß §126a der Strafprozessordnung eingewiesen sind. Es besteht eine Aufnahmezuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hannover (Männer und Frauen).
Die KRH Psychiatrie Wunstorf ist vom Land Niedersachsen mit der Durchführung des Maßregelvollzuges gemäß § 63 StGB beliehen. Der Chefarzt als Vollzugsleiter, seine Vertreter und weitere Mitarbeiter sind als Landesbedienstete für die Anordnung und Durchführung hoheitlicher Aufgaben verantwortlich.